
Wenn Sie pflegebedürftig sind und zu Hause nicht mehr hinreichend versorgt werden können, haben Sie Anspruch auf eine Betreuung in einem Senioren- oder Pflegeheim. Die Kosten hierfür werden von Ihrer Pflegekasse anteilig pauschal übernommen. Wie hoch die Zuzahlung ist, hängt von Ihrer Pflegestufe ab.
Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Ein vorheriges Gespräch mit Ihrem Hausarzt ist sicher hilfreich. Die Pflegekasse wird nach Antragstellung einen Besuch des Medizinischen Dienstes bei Ihnen veranlassen. Der Medizinische Dienst erstellt ein Gutachten über Ihre Pflegebedürftigkeit, auf dessen Grundlage Ihre Pflegestufe festgesetzt wird.
Nähere Angaben hierzu erhalten Sie über § 43 des Sozialgesetzbuches, Buch XI zur Pflegeversicherung.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/