Trotz Pflegebedürftigkeit zu Hause leben
Weil es zu Hause immer noch am schönsten ist, kommt unser ambulanter Pflegedienst zu Ihnen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen zuverlässig, fachkundig und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation so lange wie möglich ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. So können Sie weiterhin in Ihrem vertrauten Zuhause leben, mit Menschen, die Ihnen gut tun.
Mobile Pflege in Heiligenstadt
Jeder Pflegedienst hat seinen Wirkungskreis, wir versorgen Heiligenstadt und das Leinleitertal. Wir springen auch dann ein, wenn Ihre Angehörigen mal keine Zeit haben, sich um Sie zu kümmern. Bei der Finanzierung unserer vielen Angebote kommt es darauf an, was Ihr Arzt Ihnen verordnet hat und welchen Pflegegrad Sie haben. Sprechen Sie uns an! Für ein persönliches Beratungsgespräch bei uns oder bei Ihnen zu Hause stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
► Pflegegrad-Rechner Hier können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, mit welchen Fragen Sie sich zur Bestimmung des Pflegegrades auseinandersetzen müssen.
TIPP
Nutzen Sie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Der sogenannte Entlastungsbeitrag ist ein einheitlicher Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich für alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad. Haben Sie oder Ihr Angehöriger Pflegegrad 1 und somit keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, können Sie den Entlastungsbetrag sogar für körperbezogene Maßnahmen nutzen. Dazu gehört beispielsweise die Körper- und Hautpflege.
Unsere Leistungen im Überblick
- Beratungsgespräch für Kunden und Angehörige
- Pflegerische Leistungen, Körperpflege
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Vermittlung von Hausnotruf, Pflegehilfsmitteln
- 24-Stunden-Rufbereitschaft
- Urlaubspflege
Preise
Die Pflegeleistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Nach Erstellung eines Kostenvoranschlags und Abschluss des Pflegevertrags übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Die Kosten der Behandlungspflege werden nach Verordnung durch Ihren Hausarzt und Genehmigung durch Ihre Krankenkasse von dieser übernommen.
Preistabelle
Pflegegrad 1 | 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 724 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.095 Euro |
Ihre Ansprechpartner
Tabea Diakonie - Pflegedienst Heiligenstadt gGmbH
Familienzentrum 6
91332 Heiligenstadt
- Tel. 09198 808 127
- Fax. 09198 808 111
Kamil Borkowski
Geschäftsführer/ Einrichtungsleiter
Tel. 09198 808 0
Lisa Stolbinger
Pflegedienstleiterin ambulant
Tel: 09198 808 101
Mobil: 0152 04258904
lisa.stolbinger@tabea.de
Häufige Fragen
Für alle, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des Lebens auf Dauer – voraussichtlich aber für mindestens 6 Monate – in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten übernommen wird.
Pflegesachleistungen werden für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gezahlt. Unser Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Leistungen aus der Pflegeversicherung können Sie bei Ihrer Krankenkasse (Pflegekasse) beantragen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung (Pflegekasse). Bei den meisten Kassen können Sie dieses Formular telefonisch anfordern.
In der Regel berät Sie Ihre Krankenkasse (Pflegekasse). Wenn Sie weitergehende Hilfe bei der Antragstellung gegenüber Ihrer Krankenkasse benötigen, sind wir auf Ihren Wunsch gerne bereit, Sie dabei zu unterstützen.
Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich Widerspruch eingelegt werden, gerechnet vom Datum der Bekanntgabe des Bescheides. Der Widerspruch ist bei der Pflegekasse einzureichen. Zunächst reicht ein einfacher Widerspruch ohne weitere Begründung. Ein Widerspruch macht natürlich nur Sinn, wenn genügend Argumente dafür sprechen, dass die Entscheidung der Pflegekasse falsch war. Wir empfehlen Ihnen, in diesem Zusammenhang mit uns Kontakt aufzunehmen; wir können Ihnen bei berechtigter Kritik am Pflegegutachten weiterhelfen.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett, Rollstuhl etc.) können Sie bei Ihrer Krankenversicherung (Pflegekasse) beantragen. Eine ärztliche Verordnung wird dafür benötigt.
Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause weiterhin ärztlich verordnete Behandlungspflege benötigen, erhalten Sie von uns fachliche Pflege durch unsere Pflegekräfte.
Ja, wir führen die Beratungsbesuche nach § 37, 3 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) durch. Auch als pflegender Angehöriger dürfen Sie uns gerne um Rat fragen.
Wir haben eine telefonische Rufbereitschaft, durch die wir 24 Stunden für unsere Kunden erreichbar sind. Dadurch können wir Ihnen schnell helfen oder weitere Hilfe vermitteln. In Kooperation mit der Malteser Hilfsdienst gGmbH, können Sie ein Haus-Notrufsystem buchen, über das Sie rund um die Uhr die Hausnotrufzentrale erreichen können. Die Mitarbeiter alarmieren dann je nach Bedarf eine Vertrauensperson, den Bereitschaftsdienst oder den Rettungsdienst. So ist der richtige Ansprechpartner schnell zur Stelle und hilft Ihnen direkt vor Ort.