Pflegen und Wohnen
In einem gemütlichen Zuhause zu wohnen, ist wohl fast allen Menschen ein grundlegendes Bedürfnis. Doch gerade im Alter kann das selbstständige Wohnen zu einer Herausforderung werden. Nicht selten leiden besonders ältere Menschen unter Grund- oder Vorerkrankungen, die pflegerischer Behandlung bedürfen. Auch durch eingeschränkte, körperliche Bewegungsfreiheiten können normale Tätigkeiten wie Kochen, Putzen oder Duschen zur Prüfung werden. Der gewohnte Alltag ist ohne Hilfe fast nicht mehr möglich. Das bereitet vielen Senior*innen erstmal große Sorgen – genauso wie deren Angehörigen. Schließlich sind diese oft berufstätig und haben nicht die Zeit, sich z.B. um die Eltern zu kümmern. Wo findet sich nun Hilfe?
Je nach pflegerischem oder unterstützendem Bedarf gibt es verschiedene Lösungen. Alle beinhalten eines – pflegen und wohnen. Pflegen und wohnen ist auf unterschiedliche Art und Weise umsetzbar: ambulante Pflege, Tagespflege, Seniorenwohnen oder Pflegeheim. Meist sind soziale oder private Träger für solche Einrichtungen zuständig.
1) Ambulante Pflege – pflegen und wohnen in den eigenen Wänden
Der große Vorteil hierbei ist, dass die Betroffenen mit Unterstützung im gewohnten Zuhause wohnen und sich pflegen lassen können. Je nach Bedarf können bei einem ambulanten Pflegedienst verschiedene pflegerische Leistungen gebucht werden, wie Grund- und Behandlungspflege – dazu gehören etwa Medikamentengaben, Körperpflege und Wundversorgung – oder auch unterstützende Haushaltsleistungen. Solche Pflegedienste finden Sie z.B. über einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe, durch Ihre Kranken- oder Pflegekasse oder über eine einfache Google-Suche. Die Mitarbeitenden der Pflegedienste sind dazu ausgebildet, Sie beim Pflegen und Wohnen in Ihren Wänden zu unterstützen. In der Regel findet im Vorfeld einer Inanspruchnahme pflegerischer Leistungen ein Beratungsgespräch statt, entweder bei Ihnen zu Hause oder im Büro des Pflegedienstes. Dabei wird gemeinsam besprochen, welche Hilfe Sie benötigen und wie der Pflegedienst beim Pflegen und Wohnen zu Hause unterstützen kann. Auch bei der Kommunikation mit Kranken- und Pflegekassen sowie dem richtigen Ausfüllen der zahlreichen Anmeldeformulare sind sie behilflich. Die Kosten für die ambulanten Leistungen werden mit den Pflege- und Sozialkassen abgerechnet.
2) Tagespflege – pflegen und halbtags wohnen
Bei der Tagespflege sind die Pflegebedürftigen vom Morgen bis zum Nachmittag in einer Einrichtung und werden dort versorgt. Sie erhalten vollwertige Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen und zwei Zwischenmahlzeiten – je nach Wunsch. Auch hier unterstützen die Pflegekräfte beim Essen reichen, falls es alleine nicht mehr so gut klappt. Pflegerische Leistungen werden nach individuellem Bedarf erbracht, z.B. Blutzucker messen, Insulin spritzen oder Medikamente verabreichen. In der Tagespflege gibt es ähnlich der stationären Pflege allerhand Betreuungsangebote: basteln, Zeitung lesen, Spiele spielen, malen, singen, gemeinsame Ausflüge, jahreszeitliche Feste und vieles mehr. Ein Fahrdienst holt die Pflegebedürftigen morgens von zu Hause ab und bringt sie am Nachmittag wieder zurück. So ist gewährleistet, dass der Tag gemeinsam gestartet und beendet werden kann. Diese Routine gibt den Pflegebedürftigen oft eine große Sicherheit und den Angehörigen eine große Entlastung in der Organisation des Alltags. Auch hierfür werden die Kosten mit den Pflege- und Sozialkassen abgerechnet.
3) Seniorenwohnen – pflegen und wohnen im betreuten Rahmen
Das Seniorenwohnen bedeutet einen Umzug vom vertrauten Zuhause in eine kleinere Wohnung oder ein kleineres Appartement, die sich meist in einer schön gestalteten Wohnanlage befinden. Pflegen und wohnen ist hier in einer ähnlichen Art möglich wie Zuhause: Es können die Leistungen ambulanter Pflegedienste gebucht werden, wie oben beschrieben. Zusätzlich gibt es beim Seniorenwohnen die Möglichkeit, z.B. sogenannte Hausnotrufe in Notfällen nutzen zu können. Beim Drücken eines Hilfe-Knopfes, der sich z.B. an einem Armband befindet, werden direkt Rettungsdienste alarmiert. Und auch im Alltag gibt es hier mehr Unterstützung als Zuhause – bei Gartenarbeiten, beim Fensterputzen, beim Wäsche waschen und mehr. Die Kosten hierfür haben die Mieter*innen komplett selbst zu tragen, so wie in einer normalen Mietwohnung. Aber auch im Seniorenwohnen gibt es sozial geförderte Wohnungen.
4) Pflegeheim – pflegen und wohnen im vollstationären Bereich
Die stationäre Pflege ist im Gegensatz zum Seniorenwohnen eine Vollbetreuung. Meist wohnen hier Menschen, die ihren Alltag alleine überhaupt nicht mehr bestreiten können. Pflegekräfte kümmern sich rund um die Uhr um die Bewohnerinnen und Bewohner auf den Wohnbereichen, waschen sie, reichen Essen an, kümmern sich um Wunden. Zusätzlich gibt es sogenannte Betreuungskräfte, die für Abwechslung im Alltag sorgen. Sie organisieren Spielenachmittage, Vorlesestunden, Bastelaktivitäten, jahreszeitliche Feste oder auch Spaziergänge und Einzelgespräche. In Häusern sozialer Träger sind zudem oft pastorale Seelsorger, die sich um z.B. um Fragen nach Leben und Tod kümmern und immer ein offenes Ohr haben. Pflegen und wohnen ist genauso gemeint: Die Bewohner*innen werden in den Pflegeheimen pflegerisch versorgt, wohnen aber zeitgleich in gemütlich und individuell eingerichteten Zimmern. Die Pflegekräfte gehen respektvoll mit diesem privaten Raum um und treten z.B. erst nach Anklopfen ein und räumen nichts um. Diese Zimmer können mit vertrauten Möbeln und Gegenständen eingerichtet werden, sofern sie zur Raumgröße passen. Nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz steht jedem Pflegebedürftigen gesetzlich ein Einzelzimmer zu. Das heißt, vorbei sind die Zeiten, in denen sich zwei fremde Menschen im Alter ein Zimmer teilen müssen. Das erleichtert den Pflegekräften zum einen die Arbeit, zum anderen hat der/die Bewohner*in einen Rückzugsort, kann die Tür schließen und in Ruhe lesen, schlafen, telefonieren, fernsehen und mehr. Die Angehörigen können die Bewohner*innen besuchen, ihnen auch Geschenke oder Kleinigkeiten mitbringen, sie zum Spaziergang abholen oder anderen Aktivitäten.
Die Kosten für pflegen und wohnen in einem Pflegeheim, das sogenannte Heimentgelt, richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad des Bewohners. Mit Pflegegrad 2 beispielsweise müssen Angehörige bzw. der Bewohner einen Eigenanteil von rund 2290 € pro Monat aufbringen. Die Pflegekassen beteiligen sich an diesem Heimentgelt – je höher der Pflegegrad, desto höher die Beteiligung. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, steht den Bewohnern Hilfe durch das Sozialamt zu. Diese muss vor Einzug ins Heim beantragt werden. Das Heimentgelt beinhaltet Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Instandhaltungskosten sowie die Kosten für die Ausbildung von Nachwuchskräften.
Pflegen und Wohnen im Alter ist eine Herausforderung, die zu bewältigen ist. Die verschiedenen genannten Angebote bieten den Betroffenen und ihren Angehörigen oft eine große Erleichterung. Die Pflegebedürftigen fühlen sich gut aufgehoben und versorgt, die Angehörigen können ruhigen Gewissens ihrem beruflichen und auch privaten Alltag nachgehen. Dabei brauchen sie kein schlechtes Gewissen zu haben, da ihre Angehörigen gut und professionell versorgt werden. So bleibt in der gemeinsamen Freizeit genügend Raum für schöne Unternehmungen – abseits der Pflegebedürftigkeit.